Die Landesregierung bereitet sich intensiv darauf vor, dass sich ein einzelner Wolf oder ein Rudel standorttreu in Nordrhein-Westfalen niederlässt.
Ein amtlich verbindlicher Handlungsleitfaden regelt das Vorgehen beim Auftauchen einzelner Wölfe, es wurde ein Netz von Wolfsberatenden aufgebaut. Für die Regelung von Entschädigungsleistungen und die Förderung präventiver Maßnahmen von Nutztierhaltern wurden die "Förderrichtlinien Wolf" in Kraft gesetzt.
Außerdem wurde beim Landesumweltamt (LANUV NRW) der Arbeitskreis "Wolf in NRW" eingerichtet, dem die Verbände der Nutztierhaltung, die Naturschutzverbände, der Landesjagdverband NRW und weitere Verbände angehören. Ziel ist es, die sich abzeichnenden Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und zu moderieren. Durch breite Beteiligung der betroffenen Interessengruppen sind gute Voraussetzungen geschaffen worden, um tragfähige Konzepte zu erarbeiten, mit denen die Rückkehr eines großen Beutegreifers in die durch menschliches Wirtschaften geprägten Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens begleitet werden kann.
Das Land NRW berücksichtigt beim Umgang mit dem Wolf die Erfahrungen der Bundesländer mit großen Wolfsvorkommen. Zu diesem Zweck nimmt NRW auch an den länderübergreifenden Beratungen der koordinierenden Bund-Länder-Gremien teil.
Die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen stellt eine große Herausforderung dar. Ein großer Beutegreifer in der Kulturlandschaft birgt Konfliktpotential. In ungeschützten Viehbeständen, insbesondere in der Schafhaltung, kann der Wolf beträchtliche Schäden anrichten. Deshalb ist es wichtig, das Zusammenleben von Wölfen und Menschen in Nordrhein-Westfalen möglichst professionell zu begleiten. Der angemessenen Entschädigung von Tierhaltenden kommt dabei eine ebenso große Bedeutung zu wie der Information der Bevölkerung und einem möglichst transparenten Umgang mit den Daten, die wir über den Wolf in NRW besitzen.