Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hatte mit Wirkung zum 20.12.2018 das „Wolfsgebiet Senne“ inklusive der angrenzenden Pufferzone ausgewiesen.
Im Bereich des Eggegebirges konnte durch wiederholte genetische Nachweise innerhalb von sechs Monaten zwischen Oktober 2020 und März 2021 nachgewiesen werden, dass sich hier eine Wölfin mit der Kennung GW1897f dauerhaft angesiedelt hat.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 17.06.2021 das bestehende „Wolfsgebiet Senne“ südlich und südöstlich erweitert und als „Wolfsgebiet Senne – Eggegebirge“ mit der entsprechenden Pufferzone ausgewiesen. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.
Die „Förderkulisse Senne – Eggegebirge“ umfasst im zentralen Bereiche insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und hat eine Fläche von 1.667 km². Die Abgrenzung umfasst die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
Die umliegende Pufferzone um die Förderkulisse umfasst auf einer Fläche von etwa 2.827 km² die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
Eine Karte der "Förderkulisse Senne – Eggegebirge" mit umliegender Pufferzone findet sich hier.
Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen fördert. Die im März 2019 und 2020 fortgeschriebenen "Förderrichtlinien Wolf" ermöglichen eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung. So sind nun im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig.
Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit bei der Landwirtschaftskammer NRW https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen. Dies dürfte im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen.
Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm