Aus dem Hohen Venn in Belgien liegen seit Mitte 2018 mehrere Nachweise eines Wolfes vor. Dabei handelt es sich vor allem um Bildmaterial aus Fotofallen und von Tierfotografen. Auf nordrhein-westfälischer Seite der Landesgrenze zu Belgien hat es in den Monaten April und Mai 2019 weitere Nachweise eines Wolfes im Bereich der Gemeinde Monschau gegeben. Anhand genetischer Analysen konnte in einem Fall ein männlicher Wolf mit der Kennung GW926m individualisiert werden. Aufgrund genetischer Ähnlichkeiten zu anderen Befunden und dem Gesamtbild der vorliegenden Nachweise geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das in diesem Bereich mittlerweile standorttreu geworden ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 02.07.2019 das „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ ausgewiesen. Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen. Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von bis zu einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.
Das „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ mit umliegender Pufferzone umfasst den grenznahen Bereich der nordrhein-westfälischen Eifel mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. Nach Westen hin schließt sich das Wolfsgebiet an die bestätigten Vorkommen des Wolfes im Hohen Venn auf belgischer Seite an. Die Abgrenzung umfasst auf einer Fläche von 505 km² die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ umfasst auf einer Fläche von etwa 1.261 km² die umliegenden Städte und Gemeinden:
Eine Karte des "Wolfsgebietes Eifel - Hohes Venn" mit umliegender Pufferzone findet sich hier.
Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen fördert. Die im März 2019 und 2020 fortgeschriebenen "Förderrichtlinien Wolf" ermöglichen eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung. So sind nun im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig.
Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit bei der Landwirtschaftskammer NRW https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen. Dies dürfte im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen.
Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm