Im Mai 2018 hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium im grenznahen Bereich zu Nordrhein-Westfalen das „Wolfs-Präventionsgebiet Westerwald“ ausgewiesen. Innerhalb dieses Gebietes wurde Anfang April 2019 für den Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Daaden/Stegskopf (Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis), das Vorkommen eines territorialen Wolfes behördlich festgestellt.
Mit Wirkung zum 05.04.2019 hat das MULNV auf der nordrhein-westfälischen Seite zum „Wolfsterritorium Stegskopf“ die „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ ausgewiesen. Die Abgrenzung dieser Pufferzone umfasste bisher Städte und Gemeinden der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe sowie des Oberbergischen Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises.
Angesichts neuer bestätigter Wolfsnachweise im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen (im Rhein-Sieg-Kreis) und Rheinland-Pfalz wurde mit Wirkung vom 20.08.2020 das neue „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ einschließlich einer umgebenden „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen. Diese Ausweisung hat Konsequenzen für bereits bestehende Förderkulissen: So geht das bisherige „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“ vollständig in die Abgrenzung des neuen Wolfsgebietes “Oberbergisches Land“ sowie der umgebenden Pufferzone ein. Außerdem umfasst die Abgrenzung des neuen Wolfsgebietes auch den westlichen Teil der mit Wirkung vom 05.04.2019 ausgewiesenen „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“, sodass sich diese Pufferzone verkleinert.
Vor diesem Hintergrund erfolgt auf der Grundlage fachlicher Kriterien des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Neuabgrenzung der „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“.
Eine Karte der "Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf" findet sich hier.
Die „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ umfasst eine Fläche von 1.082 km², die die folgenden Städte bzw. Gemeinden aus dem Regierungsbezirk Arnsberg vollständig umfasst:
Die Ausweisung einer solchen Pufferzone um ein Wolfsgebiet bzw. um das Vorkommen eines territorialen Wolfes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in derartigen Pufferzonen auf der Grundlage der im März 2019 und 2020 fortgeschriebenen "Förderrichtlinien Wolf" eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen an. Gefördert werden in der Pufferzone der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune.
Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit bei der Landwirtschaftskammer NRW https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen. Dies dürfte im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen.
Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm